Garantiebedingungen

AITOUR bietet die beste Garantie für alle AITOUR E-Bikes und Zubehör. Nachfolgend finden Sie die relevanten Garantieinformationen.

1. Garantie

1) AITOUR garantiert, dass alle AITOUR E-Bikes frei von Herstellungs- und/oder Materialfehlern sind.

2) Der Herstellungsprozess unserer Produkte beinhaltet umfangreiche manuelle Prozesse. Unsere Garantie deckt die strukturelle Sicherheit unserer Produkte ab, aber Mängel aufgrund manueller Prozesse werden immer vorhanden sein. Der Kauf unserer Produkte bedeutet, solche Mängel zu akzeptieren und rechtfertigt an sich keine Rückerstattung oder Garantie.

3) Die Garantie kann nur vom Erstbesitzer des E-Bikes geltend gemacht werden.

4) Die Garantie ist nicht übertragbar.

5) Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Vertragsschluss und Lieferung nach Erhalt der Ware.

2. Garantieabdeckung

1) AITOUR bietet unterschiedliche Garantiejahre für verschiedene Teile von AITOUR E-Bikes an. Kunden können auf der Kaufseite entscheiden, ob sie eine Garantieverlängerung für ihr E-Bike erwerben möchten.

Im Rahmen einer zweijährigen Garantie decken wir Folgendes ab :

  • Batterie
  • Elektromotor
  • Cargo Box (Schäden durch Farbverlust der Box und/oder der Boxkomponenten, täglicher Gebrauch und/oder Verschleiß durch äußere Einflüsse, Nichtdurchführung von Wartungsarbeiten werden nicht von der Garantie abgedeckt)

Wir decken Folgendes im Rahmen einer einjährigen Garantie ab:

  • Ladegerät
  • Regler

Wir decken Folgendes im Rahmen einer achtmonatigen Garantie ab:

  • Die anderen elektrischen Teile

Keine Gewährleistung für Reifen, Bremsbeläge und andere Kunststoffteile, es sei denn, es liegt ein Fabrikations- und/oder Materialfehler vor.

2) AITOUR ist nicht verantwortlich für Reparaturen oder Änderungen, die nicht von uns im Voraus genehmigt wurden.

3) Wenn festgestellt wird, dass ein Herstellungsfehler von der Garantie abgedeckt wird, repariert oder ersetzt AITOUR nach eigenem Ermessen den E-Bike-Rahmen oder das Zubehör. AITOUR übernimmt alle Arbeits- und Versandkosten im Zusammenhang mit der Reparatur oder dem Ersatz des zu ersetzenden Artikels, sofern zutreffend. Bitte wenden Sie sich für Einzelheiten an den Kundendienst.

3. Fälle, in denen keine Garantie verfügbar ist

Jegliche falsche, unangemessene oder böswillige Verwendung wird nicht von der AITOUR-Garantie abgedeckt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf

1) Direktes Auf- und Abfahren auf dem Bordstein, seitliches Auftreffen auf den Bordstein,

2) Überlastung,

3) Schäden durch Aufprall oder böswillige Beschädigung bei einem Unfall,

4) Nutzung des E-Bikes für jegliche gewerbliche Anwendung, wie z. B. Verleih oder Marketing,

5) Aufrüsten, Modifizieren oder Entfernen von Teilen von E-Bikes nach eigenem Ermessen,

6) Fahren Sie mit Ihrem E-Bike voll beladen auf oder von der Bordsteinkante,

7) Fahren gegen den Bordstein,

8) Keine professionelle technische Reparatur,

9) Nachträglich eingebaute Teile entsprechen nicht den technischen Spezifikationen des jeweiligen E-Bikes oder sind falsch eingebaut,

10) Kann keinen Eigentumsnachweis vorweisen,

11) Sonstiges Fehlverhalten.

4. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen

1) AITOUR behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob das E-Bike des Kunden von der Garantie abgedeckt ist, und zu entscheiden, ob der Anspruch anerkannt wird.

2) AITOUR kann den Mangel ohne persönliche Überprüfung des E-Bikes nicht angemessen beurteilen und wird mit dem Eigentümer verhandeln, um eine angemessene Lösung zu finden.

3) Wenn ein Teil unter die Garantie fällt und das Original nicht mehr verfügbar ist, schlägt AITOUR einen mindestens gleichwertigen Ersatz vor.

4) Bitte kontaktieren Sie den Kundendienst für spezifische Garantieanspruchsverfahren.

5) Kontaktinformationen

E-Mail: support@aitourebikes.com